Erblasserin

Erblasserin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Erblasserin die Erblasserinnen
Genitiv der Erblasserin der Erblasserinnen
Dativ der Erblasserin den Erblasserinnen
Akkusativ die Erblasserin die Erblasserinnen

Worttrennung:

Erb·las·se·rin, Plural: Erb·las·se·rin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌlasəʁɪn]
Hörbeispiele:  Erblasserin (Info)

Bedeutungen:

[1] Eine natürliche weibliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht.

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Erblasser mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Synonyme:

[1] Testatorin

Gegenwörter:

[1] Erbin, Nachlassempfängerin

Männliche Wortformen:

[1] Erblasser

Oberbegriffe:

[1] natürliche Person, Person, Mensch

Unterbegriffe:

[1] Erbtante

Beispiele:

[1] In dem verhandelten Fall hatte die Erblasserin mit ihrem Mann ein Adoptivkind angenommen. Sie setzte ein Testament auf, wonach ihre Schwestern Alleinerbin sein sollte. Diese starb jedoch vor der Erblasserin.[1]
[1] Nach dem Tod der Erblasserin beantragte nun das Adoptivkind einen Alleinerbschein.[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

Erblasserin enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Duden online „Erblasserin
[*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erblasserin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasserin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErblasserin
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Erblasserin

Quellen:

  1. dpa/tmn: Erbrecht bei Adoption: Kinder können leer ausgehen. In: Welt Online. 6. Dezember 2012, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 17. Dezember 2013).
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