Erblasser
Erblasser (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Erblasser | die Erblasser |
Genitiv | des Erblassers | der Erblasser |
Dativ | dem Erblasser | den Erblassern |
Akkusativ | den Erblasser | die Erblasser |
Worttrennung:
- Erb·las·ser, Plural: Erb·las·ser
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌlasɐ]
- Hörbeispiele: Erblasser (Info)
Bedeutungen:
- [1] natürliche Person, die nach ihrem Tod ein Vermögen hinterlässt, das den gesetzlichen und testamentarisch bestimmten Erben zusteht
Herkunft:
- Ausdruck stammt aus dem 16. Jahrhundert für jemanden, der ein Erbe hinterlässt
Synonyme:
- [1] Testator
Gegenwörter:
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] natürliche Person, Person, Mensch
Beispiele:
- [1] „Das Erbrecht tritt erst nach dem Tode des Erblassers ein. Stirbt ein vermeintlicher Erbe vor dem Erblasser; so hat er das noch nicht erlangte Erbrecht auch nicht auf seine Erben übertragen können.“[1]
- [1] „Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist.“[2]
- [1] „Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen: 1. wenn der Abkömmling dem Erblasser, dem Ehegatten oder einem anderen Abkömmling des Erblassers nach dem Leben trachtet, …“[3]
- [1] „Sie sollen sie alle sehen und prüfen; jetzt aber lesen Sie zunächst einmal dieses Schreiben, welches der verwüstliche Erblasser damals aus Plauen erhalten hat!“[4]
- [1] „Man sagt, dass seitdem in Danzig in mannigfachen Fällen, insofern der Erblasser dem Genusse des Goldwassers ergeben war, von den Erben seine Sektion dringend gefordert wurde.“[5]
- [1] „Dann verlas er einige persönliche Zeilen des Erblassers: […]“[6]
Charakteristische Wortkombinationen:
- Erblasser enterbt, hinterlässt, kann, ohne Nachkommen
Übersetzungen
[1] natürliche Person, die nach ihrem Tod jemandem ein Vermögen hinterlässt
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erblasser“
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Erblasser“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erblasser“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erblasser“
Quellen:
- ABGB, § 536. Österreichisches Bundeskanzleramt, abgerufen am 17. Dezember 2013.
- BGB, § 2077. Deutsches Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 17. Dezember 2013.
- BGB, § 2333. Deutsches Bundesministerium für Justiz, abgerufen am 17. Dezember 2013.
- Karl May → WP: Der schwarze Mustang. In: Projekt Gutenberg-DE. Die Bonanza of Hoaka (URL).
- Heinrich Seidel → WP: Kinkerlitzchen. In: Projekt Gutenberg-DE. Sonderbares Erbtheil (URL).
- Katharina Adler: Ida. Roman. 1. Auflage. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 2018, ISBN 978-3-498-00093-6, Seite 170.
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