Erbrecht

Erbrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Erbrecht die Erbrechte
Genitiv des Erbrechtes
des Erbrechts
der Erbrechte
Dativ dem Erbrecht
dem Erbrechte
den Erbrechten
Akkusativ das Erbrecht die Erbrechte

Worttrennung:

Erb·recht, Plural: Erb·rech·te

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Erbrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] Gesamtheit der rechtlichen Regelungen eines Staates für das Erben und Vererben
[2] nach dem Tod einer Person bestehender Anspruch auf eine Erbschaft

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs erben und dem Substantiv Recht

Beispiele:

[1] Das Erbrecht kann von Staat zu Staat sehr verschieden sein.
[1] In Deutschland heißen die Spezialisten für das Erbrecht „Fachanwälte für Erb- und Familienrecht“.
[1] „Mit nicht nachlassender Geschwätzigkeit predigt Mittelmann auf verschlungenen Wegen sein Unwissen über das Schuldrecht, das Zwangsvollstreckungsrecht, das Erbrecht, zur Schadenfreude und zum Überdruß der anderen.“[1]
[2] Weil mein Großvater auf sein Erbrecht verzichtet hatte, erlangte sein Bruder das Alleineigentum an der Fabrik ihres verstorbenen Vaters.

Wortbildungen:

erbrechtlich

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Erbrecht
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalErbrecht
[1] The Free Dictionary „Erbrecht
[1, 2] Duden online „Erbrecht
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbrecht“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Heidi Frommann: Die Tante verschmachtet im Genuß nach Begierde und zehn andere Erzählungen. Diogenes, Zürich 1981, ISBN 3-257-01616-6, Seite 11f.
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