Erbschein
Erbschein (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Erbschein | die Erbscheine |
Genitiv | des Erbscheines des Erbscheins |
der Erbscheine |
Dativ | dem Erbschein dem Erbscheine |
den Erbscheinen |
Akkusativ | den Erbschein | die Erbscheine |
Worttrennung:
- Erb·schein, Plural: Erb·schei·ne
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpˌʃaɪ̯n]
- Hörbeispiele: Erbschein (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: ein Zeugnis des Nachlassgerichts für den Erben, das auf dessen Antrag hin die erbrechtlichen Verhältnisse bekundet
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Erbe und Schein
Oberbegriffe:
- [1] Schein
Beispiele:
- [1] Im Erbschein steht, wer Erbe ist und welche Anordnungen des Erblassers ihn beschränken.[1]
Übersetzungen
[1]
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Erbschein“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Erbschein“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Erbschein“
- [1] The Free Dictionary „Erbschein“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Erbschein“
- [1] Duden online „Erbschein“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
Quellen:
- nach: Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 962, Artikel „Erbschein“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.