Fehlbelegungsabgabe
Fehlbelegungsabgabe (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Fehlbelegungsabgabe | die Fehlbelegungsabgaben |
Genitiv | der Fehlbelegungsabgabe | der Fehlbelegungsabgaben |
Dativ | der Fehlbelegungsabgabe | den Fehlbelegungsabgaben |
Akkusativ | die Fehlbelegungsabgabe | die Fehlbelegungsabgaben |
Worttrennung:
- Fehl·be·le·gungs·ab·ga·be, Plural: Fehl·be·le·gungs·ab·ga·ben
Aussprache:
- IPA: [ˈfeːlbəleːɡʊŋsˌʔapɡaːbə]
- Hörbeispiele: Fehlbelegungsabgabe (Info)
Bedeutungen:
- [1] Amtssprache: monatliche Zahlung, die ein nicht zum Bewohnen einer Sozialwohnung berechtigter Mieter zusätzlich zur Miete zu leisten hat
Beispiele:
- [1] „Die Fehlbelegungsabgabe für besserverdienende Mieter von Sozialwohnungen wird, wie von der Landesregierung angekündigt, Ende Juni abgeschafft.“[1]
Übersetzungen
[1]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Fehlbelegungsabgabe“
- [1] Duden online „Fehlbelegungsabgabe“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Fehlbelegungsabgabe“ auf wissen.de
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fehlbelegungsabgabe“
Quellen:
- Ralf Euler: Fehlbelegungsabgabe läuft Ende Juni aus. In: FAZ.NET. 10. Juni 2011, ISSN 0174-4909 (URL, abgerufen am 5. Februar 2013).
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