Fehlurteil
Fehlurteil (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Fehlurteil | die Fehlurteile |
Genitiv | des Fehlurteils | der Fehlurteile |
Dativ | dem Fehlurteil | den Fehlurteilen |
Akkusativ | das Fehlurteil | die Fehlurteile |
Worttrennung:
- Fehl·ur·teil, Plural: Fehl·ur·tei·le
Aussprache:
- IPA: [ˈfeːlʔʊʁˌtaɪ̯l]
- Hörbeispiele: Fehlurteil (Info)
Bedeutungen:
- [1] Urteil, das der tatsächlichen Sachlage nicht gerecht wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem fehl- und Urteil
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Justizirrtum
Oberbegriffe:
- [1] Urteil
Beispiele:
- [1] „Wie oft es dadurch zu Fehlurteilen kommt, ist schwer zu sagen.“[1]
Übersetzungen
[1] Urteil, das der tatsächlichen Sachlage nicht gerecht wird
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Fehlurteil“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Fehlurteil“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Fehlurteil“
- [1] The Free Dictionary „Fehlurteil“
- [1] Duden online „Fehlurteil“
Quellen:
- Manfred Dworschak: Das eingebildete Leben. In: DER SPIEGEL. Nummer Heft 1, 2016, Seite 14-21 Zitat: Seite 20.
This article is issued from Wiktionary. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.