Gegenzeuge
Gegenzeuge (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Gegenzeuge | die Gegenzeugen |
Genitiv | des Gegenzeugen | der Gegenzeugen |
Dativ | dem Gegenzeugen | den Gegenzeugen |
Akkusativ | den Gegenzeugen | die Gegenzeugen |
Worttrennung:
- Ge·gen·zeu·ge, Plural: Ge·gen·zeu·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌt͡sɔɪ̯ɡə]
- Hörbeispiele: Gegenzeuge (Info), Gegenzeuge (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: Person, die vor Gericht (als Zeuge) etwas anderes aussagt, als eine Person zuvor in ihrer Aussage behauptet hat
- [2] Rechtswesen: Person, die vor Gericht (als Zeuge) auftritt und von der Gegenseite/Verteidigung benannt wurde
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus gegen- und Zeuge
Weibliche Wortformen:
- [1, 2] Gegenzeugin
Beispiele:
- [1] Sie hatte ihren Vater als Gegenzeugen dafür benannt, dass die Behauptungen der Nachbarin nicht wahr seien.
- [2] Ein Gegenzeuge, der entlastendes Material vorlegen wollte, wurde nicht gehört.
Charakteristische Wortkombinationen:
Übersetzungen
[1]
[2]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Gegenzeuge“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gegenzeuge“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Gegenzeuge“
- [1, 2] Duden online „Gegenzeuge“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gegenzeuge“
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