Gegenzeugin
Gegenzeugin (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Gegenzeugin | die Gegenzeuginnen |
Genitiv | der Gegenzeugin | der Gegenzeuginnen |
Dativ | der Gegenzeugin | den Gegenzeuginnen |
Akkusativ | die Gegenzeugin | die Gegenzeuginnen |
Worttrennung:
- Ge·gen·zeu·gin, Plural: Ge·gen·zeu·gin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]
- Hörbeispiele: Gegenzeugin (Info), Gegenzeugin (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtswesen: weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) etwas anderes aussagt, als eine Person zuvor in ihrer Aussage behauptet hat
- [2] Rechtswesen: weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) auftritt und von der Gegenseite/Verteidigung benannt wurde
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gegenzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Gegenzeuge
Beispiele:
- [1] Man hatte sie als Gegenzeugin geladen, um die Behauptungen der Nachbarin zu widerlegen.
- [2] Einen Gegenzeugen oder eine Gegenzeugin wollte die Verteidigung nicht benennen.
Charakteristische Wortkombinationen:
Übersetzungen
[1]
[2]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Duden online „Gegenzeugin“
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