Gegenzeugin

Gegenzeugin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Gegenzeugin die Gegenzeuginnen
Genitiv der Gegenzeugin der Gegenzeuginnen
Dativ der Gegenzeugin den Gegenzeuginnen
Akkusativ die Gegenzeugin die Gegenzeuginnen

Worttrennung:

Ge·gen·zeu·gin, Plural: Ge·gen·zeu·gin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈɡeːɡn̩ˌt͡sɔɪ̯ɡɪn]
Hörbeispiele:  Gegenzeugin (Info),  Gegenzeugin (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtswesen: weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) etwas anderes aussagt, als eine Person zuvor in ihrer Aussage behauptet hat
[2] Rechtswesen: weibliche Person, die vor Gericht (als Zeugin) auftritt und von der Gegenseite/Verteidigung benannt wurde

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Gegenzeuge, Subtraktionsfuge -e und mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in

Männliche Wortformen:

[1] Gegenzeuge

Beispiele:

[1] Man hatte sie als Gegenzeugin geladen, um die Behauptungen der Nachbarin zu widerlegen.
[2] Einen Gegenzeugen oder eine Gegenzeugin wollte die Verteidigung nicht benennen.

Charakteristische Wortkombinationen:

[1, 2] als Gegenzeugin laden/aufrufen/hören

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Duden online „Gegenzeugin
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