Gesetzesbrecher
Gesetzesbrecher (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
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Nominativ | der Gesetzesbrecher | die Gesetzesbrecher |
Genitiv | des Gesetzesbrechers | der Gesetzesbrecher |
Dativ | dem Gesetzesbrecher | den Gesetzesbrechern |
Akkusativ | den Gesetzesbrecher | die Gesetzesbrecher |
Worttrennung:
- Ge·set·zes·bre·cher, Plural: Ge·set·zes·bre·cher
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈzɛt͡səsˌbʁɛçɐ]
- Hörbeispiele: Gesetzesbrecher (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, die geltende Gesetze verletzt/verletzt hat
Herkunft:
- Zusammenbildung aus der Wortgruppe „Gesetze brechen“ und dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -er
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Rechtsbrecher
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Person
Beispiele:
- [1] „Doch am sehnsüchtigsten wurde das Eintreffen der Gesetzesbrecher erwartet, die - in Eisen gelegt - aus dem Gefängnis heranschlurften und ihre Geschichten erzählten.“[1]
Übersetzungen
[1] Person, die geltende Gesetze verletzt/verletzt hat
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gesetzesbrecher“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Gesetzesbrecher“
- [1] The Free Dictionary „Gesetzesbrecher“
- [1] Duden online „Gesetzesbrecher“
Quellen:
- Siân Rees: Das Freudenschiff. Die wahre Geschichte von einem Schiff und seiner weiblichen Fracht im 18. Jahrhundert. Piper, München/Zürich 2003, ISBN 3-492-23999-4, Seite 45.
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