Halteverbot

Halteverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Halteverbot die Halteverbote
Genitiv des Halteverbots
des Halteverbotes
der Halteverbote
Dativ dem Halteverbot
dem Halteverbote
den Halteverboten
Akkusativ das Halteverbot die Halteverbote

Nebenformen:

Haltverbot

Worttrennung:

Hal·te·ver·bot, Plural: Hal·te·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈhaltəfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Halteverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] Verkehr: Ort beziehungsweise Zone, wo ein Fahrzeug oder Anhänger nicht zum Halten oder Parken abgestellt werden darf
[2] Verkehr: das Verbot mit Fahrzeugen zu halten
[3] Tiere: das Verbot Tiere zu halten

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs halten und dem Substantiv Verbot mit dem Gleitlaut -e-

Sinnverwandte Wörter:

[1, 2] Parkverbot

Gegenwörter:

[1, 2] Parkplatz

Beispiele:

[1] Vor der Feuerwehrzufahrt herrscht absolutes Halteverbot.
[2] Sie missachten das Halteverbot.
[3] In diesem Haus besteht ein Halteverbot für Hunde.

Charakteristische Wortkombinationen:

[2] absolutes Halteverbot

Wortbildungen:

[1] Halteverbotszone
[3] Hundehalteverbot

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Wikipedia-Artikel „Halteverbot
[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Halteverbot
[2] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalHalteverbot
[1–3] Duden online „Halteverbot

Ähnliche Wörter (Deutsch):

Anagramme: vorbehaltet
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