Halteverbot
Halteverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Halteverbot | die Halteverbote |
Genitiv | des Halteverbots des Halteverbotes |
der Halteverbote |
Dativ | dem Halteverbot dem Halteverbote |
den Halteverboten |
Akkusativ | das Halteverbot | die Halteverbote |
Nebenformen:
- Haltverbot
Worttrennung:
- Hal·te·ver·bot, Plural: Hal·te·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈhaltəfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Halteverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Verkehr: Ort beziehungsweise Zone, wo ein Fahrzeug oder Anhänger nicht zum Halten oder Parken abgestellt werden darf
- [2] Verkehr: das Verbot mit Fahrzeugen zu halten
- [3] Tiere: das Verbot Tiere zu halten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Verbs halten und dem Substantiv Verbot mit dem Gleitlaut -e-
Sinnverwandte Wörter:
- [1, 2] Parkverbot
Gegenwörter:
- [1, 2] Parkplatz
Beispiele:
- [1] Vor der Feuerwehrzufahrt herrscht absolutes Halteverbot.
- [2] Sie missachten das Halteverbot.
- [3] In diesem Haus besteht ein Halteverbot für Hunde.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [2] absolutes Halteverbot
Wortbildungen:
- [1] Halteverbotszone
- [3] Hundehalteverbot
Übersetzungen
[1]
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[2] Verkehr: das Verbot mit Fahrzeugen zu halten
|
[3] Tiere: das Verbot Tiere zu halten
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Halteverbot“
- [1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Halteverbot“
- [2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Halteverbot“
- [1–3] Duden online „Halteverbot“
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: vorbehaltet
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