Kirchenstrafe

Kirchenstrafe (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Kirchenstrafe die Kirchenstrafen
Genitiv der Kirchenstrafe der Kirchenstrafen
Dativ der Kirchenstrafe den Kirchenstrafen
Akkusativ die Kirchenstrafe die Kirchenstrafen

Worttrennung:

Kir·chen·stra·fe, Plural: Kir·chen·stra·fen

Aussprache:

IPA: [ˈkɪʁçn̩ˌʃtʁaːfə]
Hörbeispiele:  Kirchenstrafe (Info)

Bedeutungen:

[1] Katholizismus: von der Kirche ausgesprochene Verurteilung eines Mitgliedes bei schwerwiegenden Verstößen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Kirche und Strafe

Oberbegriffe:

[1] Strafe/Verurteilung/Beschränkung

Unterbegriffe:

[1] Dimission, Exkommunikation, Infamie, Interdikt, Kirchenbann, Suspension

Beispiele:

[1] „Im Falle der Kirchenstrafe ergibt sich dies daraus, daß sie zu einer Einrichtung geworden ist, die im wesentlichen nur das Gewissen angeht und deren Funktion im ›forum externum‹ zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaftsordnung – nach kirchlichem Verständnis bedauerlicherweise – in die Marginalität abgedrängt wurde.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] eine Kirchenstrafe verhängen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Kirchenstrafe
[1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Kirchenstrafe
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kirchenstrafe
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalKirchenstrafe
[*] The Free Dictionary „Kirchenstrafe
[1] Duden online „Kirchenstrafe
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Kirchenstrafe

Quellen:

  1. Albin Eser: Strafrecht in Staat und Kirche. Einige vergleichende Beobachtungen (PDF; 2,5 MB), in: Dieter Schwab (Herausgeber): Festschrift für Paul Mikat, Berlin 1989, Seite 493–513. Zitat Seite 499.
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