Kranzgeld
Kranzgeld (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Kranzgeld | die Kranzgelder |
Genitiv | des Kranzgeldes des Kranzgelds |
der Kranzgelder |
Dativ | dem Kranzgeld dem Kranzgelde |
den Kranzgeldern |
Akkusativ | das Kranzgeld | die Kranzgelder |
Worttrennung:
- Kranz·geld, Plural: Kranz·gel·der
Aussprache:
- IPA: [ˈkʁant͡sˌɡɛlt]
- Hörbeispiele: Kranzgeld (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtsprechung, veraltet: diejenige Summe Geld, die eine unbescholtene junge, verlobte Frau beim Bruch der Verlobung als Entschädigung erhalten konnte, die mit ihrem Verlobten Geschlechtsverkehr hatte
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kranz und Geld
Beispiele:
- [1] „Im deutschen Privatrecht können normalerweise nur Vermögensschäden im Rahmen des Schadensersatzes ausgeglichen werden. … Die ‚Entehrung‘ der Jungfrau ist aber ein ideeller Schaden. Der Anspruch auf Kranzgeld war, ähnlich dem noch heute existierenden Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Ausnahme zu diesem Grundsatz.“[1]
Wortbildungen:
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Kranzgeld“ (Stabilversion)
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