Landeswohnung
Landeswohnung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular
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Plural
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Nominativ | die Landeswohnung
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die Landeswohnungen
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Genitiv | der Landeswohnung
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der Landeswohnungen
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Dativ | der Landeswohnung
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den Landeswohnungen
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Akkusativ | die Landeswohnung
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die Landeswohnungen
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Worttrennung:
- Lan·des·woh·nung, Plural: Lan·des·woh·nun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈlandəsˌvoːnʊŋ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Wohnung, die im Besitz eines Bundeslandes ist und seinen Beschäftigten zur Miete angeboten wird
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Land, Fugenelement -es und Wohnung
Sinnverwandte Wörter:
Oberbegriffe:
- [1] Wohnung
Beispiele:
- [1] „Dass er wegen unbezahlter Reiserechnungen, nicht abgeführter Aufsichtsratsbezüge und mietfreier Nutzung einer Landeswohnung im Spätherbst 1999 als Niedersachsens Regierungschef zurücktreten musste, hat ihm zwar geschadet - aber sein Engagement für die Heimat kaum gebremst.“[1]
- [1] „Was aber ist mit den Häuslbauern und mit jenen Menschen, die nicht in einer Landeswohnung wohnen?“[2]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1]
Quellen:
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