Nachtfahrverbot
Nachtfahrverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Nachtfahrverbot | die Nachtfahrverbote |
Genitiv | des Nachtfahrverbots des Nachtfahrverbotes |
der Nachtfahrverbote |
Dativ | dem Nachtfahrverbot | den Nachtfahrverboten |
Akkusativ | das Nachtfahrverbot | die Nachtfahrverbote |
Worttrennung:
- Nacht·fahr·ver·bot, Plural: Nacht·fahr·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈnaxtfaːɐ̯fɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Nachtfahrverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] Vorschrift, die besagt, dass bestimmte Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer nachts nicht fahren dürfen
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] Die Regierung dementiert ein Vorhaben, das zu einem Nachtfahrverbot für Pkw in Innenstädten führen würde.
- [1] Ein Nachtfahrverbot zielt in erster Linie darauf ab, die Nachtruhe von Anwohnern der betroffenen Straßen (meist Bundesstraßen und stark befahrene Hauptstraßen) sicherzustellen.[1]
- [1] „Nachtfahrverbot – Auf folgenden Seen und seenartigen Erweiterungen dürfen Sportfahrzeuge mit in Betrieb gesetztem Verbrennungsmotor während der Zeit von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr nicht fahren (Fahrverbot): Kleiner Müggelsee, […]“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Nachtfahrverbot“
- [1] Duden online „Nachtfahrverbot“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Nachtfahrverbot“
Quellen:
- Wikipedia-Artikel „Nachtfahrverbot“
- Sonderbestimmungen für Sport-/ und Kleinfahrzeuge. Der Polizeipräsident in Berlin – Wasserschutzpolizei Berlin, 2012, abgerufen am 12. August 2020.
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