Pfandgläubiger

Pfandgläubiger (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Pfandgläubiger die Pfandgläubiger
Genitiv des Pfandgläubigers der Pfandgläubiger
Dativ dem Pfandgläubiger den Pfandgläubigern
Akkusativ den Pfandgläubiger die Pfandgläubiger

Worttrennung:

Pfand·gläu·bi·ger, Plural: Pfand·gläu·bi·ger

Aussprache:

IPA: [ˈp͡fantˌɡlɔɪ̯bɪɡɐ]
Hörbeispiele:  Pfandgläubiger (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Person, die das Recht hat, sich gegenüber dem Pfandschuldner aus der Verwertung eines Pfandgegenstandes zu befriedigen

Herkunft:

[1] Determinativkompositum aus Pfand und Gläubiger

Sinnverwandte Wörter:

[1] Pfandbesteller, Verpfänder

Gegenwörter:

[1] Pfandschuldner

Unterbegriffe:

[1] Hypothekar

Beispiele:

[1] „Der Pfandgläubiger ist nicht verpflichtet, einem ihm im Range nachstehenden Pfandgläubiger das Pfand zum Zwecke des Verkaufs herauszugeben.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Pfandgläubiger

Quellen:

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