Pfandbesteller
Pfandbesteller (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Pfandbesteller
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die Pfandbesteller
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Genitiv | des Pfandbestellers
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der Pfandbesteller
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Dativ | dem Pfandbesteller
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den Pfandbestellern
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Akkusativ | den Pfandbesteller
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die Pfandbesteller
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Worttrennung:
- Pfand·be·stel·ler, Plural: Pfand·be·stel·ler
Aussprache:
- IPA: [ˈp͡fantbəʃtɛlɐ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
Herkunft:
- Deerminativkompositum aus den Substantiven Pfand und Besteller (altertümlich für stellen; also eigentlich derjenige, der den Pfandgegenstand zur Verfügung stellt)
Synonyme:
- [1] Pfandgeber, Verpfänder
Gegenwörter:
- [1] Pfandgläubiger
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Für den Erwerb der Hypothek an Immobilien, die der Pfandbesteller erst in der Zukunft erwerben wird oder die erst in der Zukunft entstehen werden oder deren Entstehung von Erfüllung einer Bedingung abhängt, ist die Eintragung in das Zentrale Pfandrechtsregister der Notare (Pfandrechtsregister) vorgesehen.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1]
Quellen:
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