Postgeheimnis
Postgeheimnis (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Postgeheimnis | die Postgeheimnisse |
Genitiv | des Postgeheimnisses | der Postgeheimnisse |
Dativ | dem Postgeheimnis dem Postgeheimnisse |
den Postgeheimnissen |
Akkusativ | das Postgeheimnis | die Postgeheimnisse |
Worttrennung:
- Post·ge·heim·nis, Plural: Post·ge·heim·nis·se
Aussprache:
- IPA: [ˈpɔstɡəˌhaɪ̯mnɪs]
- Hörbeispiele: Postgeheimnis (Info)
Bedeutungen:
- [1] Grundrecht, nach dem das Postgut vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt ist
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Post und Geheimnis
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Briefgeheimnis
Oberbegriffe:
- [1] Grundrecht
Beispiele:
- [1] „Wir sehen, dass die Frage des Postgeheimnisses eine Frage war, die sich unmittelbar bis in die Gestaltung der postalischen Dokumente, Medien, Postkarten etcetera niedergeschlagen hat.“[1]
Übersetzungen
[1] Grundrecht, nach dem das Postgut vor der Kenntnisnahme durch Unbefugte geschützt ist
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Postgeheimnis“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Postgeheimnis“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Postgeheimnis“
- [1] The Free Dictionary „Postgeheimnis“
- [1] Duden online „Postgeheimnis“
- [1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Postgeheimnis“ auf wissen.de
- [1] wissen.de – Lexikon „Postgeheimnis“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Postgeheimnis“
Quellen:
- Reinhard Krüger: Postgeheimnis, „Datenschutz“ und Rohrpost um das Jahr 1900. In: philatelie. Nummer 495, September 2018, Seite 26-29, Zitat Seite 27. Abkürzung aufgelöst.
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