Briefgeheimnis

Briefgeheimnis (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Briefgeheimnis
Genitiv des Briefgeheimnisses
Dativ dem Briefgeheimnis
dem Briefgeheimnisse
Akkusativ das Briefgeheimnis

Worttrennung:

Brief·ge·heim·nis, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈbʁiːfɡəˌhaɪ̯mnɪs]
Hörbeispiele:  Briefgeheimnis (Info)

Bedeutungen:

[1] Grundrecht, das garantiert, dass Briefe und Postsendungen nur von ihrem Empfänger geöffnet werden dürfen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Brief und Geheimnis

Sinnverwandte Wörter:

[1] Fernmeldegeheimnis, Kommunikationsgeheimnis, Postgeheimnis

Oberbegriffe:

[1] Grundrecht

Beispiele:

[1] In Deutschland ist das Briefgeheimnis in Artikel 10 des Grundgesetzes garantiert.
[1] In der DDR gab es kein echtes Briefgeheimnis, die Staatssicherheit durfte alle Briefe öffnen.
[1] „So erklärt sich, weshalb die Forderung nach Wahrung des Briefgeheimnisses eine der wesentlichen Forderungen der Revolution von 1848 gewesen ist.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Briefgeheimnis
[*] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Briefgeheimnis
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Briefgeheimnis
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalBriefgeheimnis
[1] The Free Dictionary „Briefgeheimnis

Quellen:

  1. Reinhard Krüger: Postgeheimnis, „Datenschutz“ und Rohrpost um das Jahr 1900. In: philatelie. Nummer 495, September 2018, Seite 26-29, Zitat Seite 27.
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