Rückkehrverbot

Rückkehrverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Rückkehrverbot die Rückkehrverbote
Genitiv des Rückkehrverbots
des Rückkehrverbotes
der Rückkehrverbote
Dativ dem Rückkehrverbot den Rückkehrverboten
Akkusativ das Rückkehrverbot die Rückkehrverbote

Worttrennung:

Rück·kehr·ver·bot, Plural: Rück·kehr·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈʁʏkkeːɐ̯fɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Rückkehrverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] das Untersagen, an einen bestimmten Ort zurückzukommen

Herkunft:

Determinativkompositum aus Rückkehr und Verbot

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Aufgrund seiner Gastprofessur in Tokio und dem späteren Rückkehrverbot nach Deutschland verbrachte Singer mehrere Jahre im kaiserlichen Japan.“[1]
[1] „Der Beschuldigte erhielt zunächst ein zehntägiges Rückkehrverbot.[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Rückkehrverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Rückkehrverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalRückkehrverbot
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Rückkehrverbot

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Kurt Singer (Ökonom)“ (Stabilversion)
  2. Mann tritt Baby in den Rücken und wirft Bierflasche nach Mutter. In: Welt Online. 29. April 2018, ISSN 0173-8437 (URL, abgerufen am 26. Juli 2018).
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