Reichsbürger
Reichsbürger (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Reichsbürger | die Reichsbürger |
Genitiv | des Reichsbürgers | der Reichsbürger |
Dativ | dem Reichsbürger | den Reichsbürgern |
Akkusativ | den Reichsbürger | die Reichsbürger |
Worttrennung:
- Reichs·bür·ger, Plural: Reichs·bür·ger
Aussprache:
- IPA: [ˈʁaɪ̯çsˌbʏʁɡɐ]
- Hörbeispiele: Reichsbürger (Info)
Bedeutungen:
- [1] Politik, gegenwärtig: Angehöriger einer Bewegung (der Reichsbürgerbewegung), die die Bundesrepublik Deutschland nicht als eigenständigen Staat anerkennt
- [2] historisch: Bürger des Deutschen Reichs
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Reich und Bürger sowie dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
- [1, 2] Reichsbürgerin
Oberbegriffe:
- [2] Staatsbürger
Beispiele:
- [1] „Die selbst ernannten Reichsbürger sehen in der Bundesrepublik keinen souveränen Staat.“[1]
- [2] „Aufgrund des Reichsbürgergesetzes fordert die Fachgruppe Hochschullehrer des NS-Juristenbundes unter Vorsitz von Carl Schmitt, den Rechtsbegriff "Mensch" abzuschaffen, da er die Verschiedenheiten von Volksgenosse, Reichsbürger, Ausländer, Jude usw. verdecke und verfälsche.“[2]
Wortbildungen:
- Reichsbürgerbewegung, Reichsbürgergesetz
Übersetzungen
[1]
[2] historisch: Bürger des Deutschen Reichs
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1, 2] Wikipedia-Artikel „Reichsbürger“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsbürger“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Reichsbürger“
- [1, 2] Duden online „Reichsbürger“
- [1, 2] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Reichsbürger“
Quellen:
- deutschlandfunk.de: Reichsbürger - Gewaltbereit und gefährlich. 23. Oktober 2017, abgerufen am 23. Oktober 2017.
- wissen.de – was geschah am „19. Dezember 1935“
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