Reichsbürger

Reichsbürger (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Reichsbürger die Reichsbürger
Genitiv des Reichsbürgers der Reichsbürger
Dativ dem Reichsbürger den Reichsbürgern
Akkusativ den Reichsbürger die Reichsbürger

Worttrennung:

Reichs·bür·ger, Plural: Reichs·bür·ger

Aussprache:

IPA: [ˈʁaɪ̯çsˌbʏʁɡɐ]
Hörbeispiele:  Reichsbürger (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik, gegenwärtig: Angehöriger einer Bewegung (der Reichsbürgerbewegung), die die Bundesrepublik Deutschland nicht als eigenständigen Staat anerkennt
[2] historisch: Bürger des Deutschen Reichs

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Reich und Bürger sowie dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

[1, 2] Reichsbürgerin

Oberbegriffe:

[2] Staatsbürger

Beispiele:

[1] „Die selbst ernannten Reichsbürger sehen in der Bundesrepublik keinen souveränen Staat.“[1]
[2] „Aufgrund des Reichsbürgergesetzes fordert die Fachgruppe Hochschullehrer des NS-Juristenbundes unter Vorsitz von Carl Schmitt, den Rechtsbegriff "Mensch" abzuschaffen, da er die Verschiedenheiten von Volksgenosse, Reichsbürger, Ausländer, Jude usw. verdecke und verfälsche.“[2]

Wortbildungen:

Reichsbürgerbewegung, Reichsbürgergesetz

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1, 2] Wikipedia-Artikel „Reichsbürger
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Reichsbürger
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalReichsbürger
[1, 2] Duden online „Reichsbürger
[1, 2] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Reichsbürger

Quellen:

  1. deutschlandfunk.de: Reichsbürger - Gewaltbereit und gefährlich. 23. Oktober 2017, abgerufen am 23. Oktober 2017.
  2. wissen.de – was geschah am „19. Dezember 1935
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