Säumnisurteil
Säumnisurteil (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Säumnisurteil | die Säumnisurteile |
Genitiv | des Säumnisurteils | der Säumnisurteile |
Dativ | dem Säumnisurteil | den Säumnisurteilen |
Akkusativ | das Säumnisurteil | die Säumnisurteile |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Säum·nis·ur·teil, Plural: Säum·nis·ur·tei·le
Aussprache:
- IPA: [ˈzɔɪ̯mnɪsˌʔuːɐ̯taɪ̯l], [ˈzɔɪ̯mnɪsˌʔʊʁtaɪ̯l]
- Hörbeispiele: Säumnisurteil (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rechtssprache, Deutschland: gerichtliche Entscheidung gegen den Kläger oder den Angeklagten bei unentschuldigtem Nichterscheinen zu einer mündlichen Verhandlung
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Säumnis und Urteil
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Versäumnisurteil“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Versäumnisurteil“ (dort auch „Säumnisurteil“)
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Säumnisurteil“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Säumnisurteil“
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