Schlichterspruch
Schlichterspruch (Deutsch)
    
    Substantiv, m
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Schlichterspruch | die Schlichtersprüche | 
| Genitiv | des Schlichterspruches des Schlichterspruchs | der Schlichtersprüche | 
| Dativ | dem Schlichterspruch dem Schlichterspruche | den Schlichtersprüchen | 
| Akkusativ | den Schlichterspruch | die Schlichtersprüche | 
Worttrennung:
- Schlich·ter·spruch, Plural: Schlich·ter·sprü·che
Aussprache:
- IPA: [ˈʃlɪçtɐˌʃpʁʊx]
- Hörbeispiele: Schlichterspruch (Info)
- Reime: -ɪçtɐʃpʁʊx
Bedeutungen:
- [1] der Lösungsvorschlag der Person, die zwischen zwei sich streitenden Parteien vermittelt beziehungsweise schlichtet
Herkunft:
- Zusammensetzung aus den Substantiven Schlichter und Spruch
Synonyme:
- [1] Schiedsspruch
Beispiele:
- [1] Insgesamt sechs Prozent mehr Einkommen sieht der Schlichterspruch vor, den die Kommission nun vorgelegt hat.[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] den Schlichterspruch ablehnen, Schlichterspruch akzeptieren, Schlichterspruch annehmen, dem Schlichterspruch zustimmen
Übersetzungen
    
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Schlichterspruch“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schlichterspruch“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Schlichterspruch“
- [*] The Free Dictionary „Schlichterspruch“
- [1] Duden online „Schlichterspruch“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Schlichterspruch“
Quellen:
- „Ver.di lehnt Schlichtungs-Ergebnis ab“ (ZEIT online, dpa, 27.03.2008)
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