Schlossherr

Schlossherr (Deutsch)

Substantiv, m

Singular

Plural

Nominativ der Schlossherr

die Schlossherren

Genitiv des Schlossherren
des Schlossherrn

der Schlossherren

Dativ dem Schlossherren
dem Schlossherrn

den Schlossherren

Akkusativ den Schlossherren
den Schlossherrn

die Schlossherren

Nicht mehr gültige Schreibweisen:

Schloßherr

Worttrennung:

Schloss·herr, Plural: Schloss·her·ren

Aussprache:

IPA: [ˈʃlɔsˌhɛʁ]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Person, die ein Schloss besitzt

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schloss und Herr

Sinnverwandte Wörter:

[1] Schlossbesitzer

Weibliche Wortformen:

[1] Schlossherrin

Oberbegriffe:

[1] Herr

Beispiele:

[1] „Dass die Synagoge den Zweiten Weltkrieg unbeschadet überstand, hat sie dem letzten Schlossherrn zu verdanken: Alfred Potocki setzte sich bei den Nazis erfolgreich dafür ein, das ‚gute Familienstück‘ nicht zu sprengen.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Schlossherr“, Seite 947.
[1] Duden online „Schlossherr
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schlossherr
[1] canoo.net „Schlossherr
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-LexikonSchlossherr

Quellen:

  1. Izabella Gawin: Reise Know-How: Polen – der Süden. Handbuch für individuelles Entdecken. 7. Auflage. Reise Know-How Verlag Peter Rump, Bielefeld 2016. ISBN 978-3831745937. Seite 254

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Schlosser
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