Schlossherr
Schlossherr (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Schlossherr
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die Schlossherren
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Genitiv | des Schlossherren des Schlossherrn
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der Schlossherren
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Dativ | dem Schlossherren dem Schlossherrn
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den Schlossherren
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Akkusativ | den Schlossherren den Schlossherrn
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die Schlossherren
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Nicht mehr gültige Schreibweisen:
Worttrennung:
- Schloss·herr, Plural: Schloss·her·ren
Aussprache:
- IPA: [ˈʃlɔsˌhɛʁ]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Person, die ein Schloss besitzt
Herkunft:
- Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Schloss und Herr
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Schlossbesitzer
Weibliche Wortformen:
- [1] Schlossherrin
Oberbegriffe:
- [1] Herr
Beispiele:
- [1] „Dass die Synagoge den Zweiten Weltkrieg unbeschadet überstand, hat sie dem letzten Schlossherrn zu verdanken: Alfred Potocki setzte sich bei den Nazis erfolgreich dafür ein, das ‚gute Familienstück‘ nicht zu sprengen.“[1]
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Schlossherr“, Seite 947.
- [1] Duden online „Schlossherr“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Schlossherr“
- [1] canoo.net „Schlossherr“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Lexikon „Schlossherr“
Quellen:
- Izabella Gawin: Reise Know-How: Polen – der Süden. Handbuch für individuelles Entdecken. 7. Auflage. Reise Know-How Verlag Peter Rump, Bielefeld 2016. ISBN 978-3831745937. Seite 254
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Schlosser
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