Sondervermögen

Sondervermögen (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Sondervermögen die Sondervermögen
Genitiv des Sondervermögens der Sondervermögen
Dativ dem Sondervermögen den Sondervermögen
Akkusativ das Sondervermögen die Sondervermögen

Worttrennung:

Son·der·ver·mö·gen, Plural: Son·der·ver·mö·gen

Aussprache:

IPA: [ˈzɔndɐfɛɐ̯ˌmøːɡn̩]
Hörbeispiele:  Sondervermögen (Info),  Sondervermögen (Info)

Bedeutungen:

[1] Rechtssprache: (oftmals in Geld ausgedrückte Ansammlung materieller und immaterieller Güter) Vermögen, das von einer Rechtspersönlichkeit verwaltet wird, selbst aber keine darstellt

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem Sonder- und dem Substantiv Vermögen

Oberbegriffe:

[1] Vermögen

Unterbegriffe:

[1] Altersvorsorge-Sondervermögen, ERP - Sondervermögen, Infrastruktur-Sondervermögen
[1] Finanzanlagevermögen, Fond

Beispiele:

[1] „Der Bundesrat hat am Freitag die Einrichtung eines Sondervermögens von insgesamt 3,5 Milliarden Euro aus Bundesmitteln gebilligt.“[1]
[1] „Sondervermögen sind inländische Investmentvermögen in Vertragsform, die von einer Kapitalanlagegesellschaft für Rechnung der Anleger nach Maßgabe dieses Gesetzes und den Vertragsbedingungen, nach denen sich das Rechtsverhältnis der Kapitalanlagegesellschaft zu den Anlegern bestimmt, verwaltet werden, und bei denen die Anleger das Recht zur Rückgabe der Anteile haben.“[2]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] Sondervermögen des Bundes, gemischtes Sondervermögen, Sondervermögen verwalten/investieren

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Artikel „Sondervermögen
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Sondervermögen
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Sondervermögen
[1] Duden online „Sondervermögen
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalSondervermögen
[1] wissen.de – Lexikon „Sondervermögen
[*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Sondervermögen

Quellen:

  1. Bundesrat billigt 3,5 Milliarden Euro für Ganztagsbetreuung. In: Spiegel Online. 27. November 2020, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 16. August 2021).
  2. Begriffsbestimmungen Investmentgesetz. Abgerufen am 17. August 2021.
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