Stadtrecht
Stadtrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
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Nominativ | das Stadtrecht | die Stadtrechte |
Genitiv | des Stadtrechtes des Stadtrechts |
der Stadtrechte |
Dativ | dem Stadtrecht dem Stadtrechte |
den Stadtrechten |
Akkusativ | das Stadtrecht | die Stadtrechte |
Worttrennung:
- Stadt·recht, Plural: Stadt·rech·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃtatˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Stadtrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] eine Reihe besonderer Rechte, die in einer Stadt gelten
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Stadt und Recht
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] „Im frühen Mittelalter Königspfalz, war die Ortschaft um 1227 so gewachsen, daß sie das Stadtrecht vom Mainzer Landesherrn Bischof Siegfried II. verliehen bekam.“[1]
- [1] „Erst ein Jahr später, 1922, wurde ihm das Stadtrecht zuerkannt - und so wurde Hindenburg zur jüngsten Stadt des Deutschen Reiches.“[2]
Übersetzungen
[1] eine Reihe besonderer Rechte, die in einer Stadt gelten
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Stadtrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Stadtrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Stadtrecht“
- [1] Duden online „Stadtrecht“
Quellen:
- Wolfgang Hoffmann: Das Eichsfeld: Eichendorff-Romantik, Prozessionen und die Wodka-Whisky-Linie. In: Konturen. Magazin für Sprache, Literatur und Landschaft. Nummer Heft 4, 1993, Seite 31-38, Zitat Seite 36.
- Angela Bajorek: Wer fast nichts braucht, hat alles. Janosch. Die Biographie. Ullstein, Berlin 2016, ISBN 978-3-550-08125-5, Seite 27. Polnisches Original 2015.
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Standrecht
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