Standrecht

Standrecht (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Standrecht
Genitiv des Standrechts
Dativ dem Standrecht
Akkusativ das Standrecht

Worttrennung:

Stand·recht, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ˈʃtantˌʁɛçt]
Hörbeispiele:  Standrecht (Info)

Bedeutungen:

[1] in Ausnahmezuständen erklärter Rechtszustand, in dem die Gerichtsbarkeit von Standgerichten ausgeübt wird
[2] veraltet: ein kleineres Kriegsgericht

Oberbegriffe:

[1] Rechtszustand
[2] Gericht

Beispiele:

[1] Im Standrecht wurden zahlreiche Todesurteile gefällt.
[1] Das Verfahren im Standrecht wird von dem ältesten der drei Richter aus dem Civilstande geleitet.[1]
[1] „Da kam die nächste Nachricht: Dollfuß hatte das Standrecht über Wien verhängt.“[2]
[2] Auch sind diese 3 Tage erst von der Zeit an zu rechnen, wo der oder die Beschuldigten vor das Standrecht gestellt worden sind.[3]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] das Standrecht erklären
[2] Standrecht halten

Wortbildungen:

standrechtlich

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Standrecht
[1, 2] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Standrecht
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Standrecht
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalStandrecht
[1] The Free Dictionary „Standrecht

Quellen:

  1. Rheinische Bund: eine Zeitschrift historisch, politisch, Band 12. Abgerufen am 16. Dezember 2015.
  2. Katharina Adler: Ida. Roman. 1. Auflage. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 2018, ISBN 978-3-498-00093-6, Seite 364.
  3. Oesterreichs Strafgesetz über Verbrechen und die bis einschließig …, Band 4, Vincenz Schohay. Abgerufen am 16. Dezember 2015.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Stadtrecht, Standesrecht, Standgericht
Anagramme: tratschend
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