Standardmaßnahme

Standardmaßnahme (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Standardmaßnahme die Standardmaßnahmen
Genitiv der Standardmaßnahme der Standardmaßnahmen
Dativ der Standardmaßnahme den Standardmaßnahmen
Akkusativ die Standardmaßnahme die Standardmaßnahmen

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: Standardmassnahme

Worttrennung:

Stan·dard·maß·nah·me, Plural: Stan·dard·maß·nah·men

Aussprache:

IPA: [ˈʃtandaʁtˌmaːsnaːmə]
Hörbeispiele:  Standardmaßnahme (Info)

Bedeutungen:

[1] Polizeirecht: polizeiliche Einzelmaßnahme, für die es eine spezielle Ermächtigung gibt und bei der ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel unzulässig ist

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Standard und Maßnahme

Synonyme:

[1] Standardbefugnis

Oberbegriffe:

[1] Einzelmaßnahme

Unterbegriffe:

[1] Aufenthaltsverbot, Beschlagnahme, Durchsuchung, Identitätsfeststellung, Ingewahrsamnahme, Platzverweis, Sicherstellung, Vorladung, Wohnungsverweisung

Beispiele:

[1] Die Standardmaßnahmen bestehen zumeist aus einem Realakt und einem Regelungselement.
[1] „Trotz regionaler Unterschiede gibt es zwei relevante Standardmaßnahmen für die Gefahrenabwehr im Bereich der ‚häuslichen Gewalt gegen Frauen‘. Dies ist zum einen der ‚Platzverweis‘ und zum anderen die ‚Ingewahrsamnahme‘.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Standardmaßnahme
[1] Wolf-Rüdiger Schenke: Polizei- und Ordnungsrecht. 10., neu bearbeitete Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2018, ISBN 978-3-8114-9579-1, Seite 66, Randnummer 114 (Google Books).

Quellen:

  1. Alexandra Heinz: Jenseits der Flucht. Neue Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt im Vergleich. Leske + Budrich, Opladen 2002, ISBN 3-8100-3550-5, Seite 59–60 (Zitiert nach Google Books).
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