Verfassungsrichter

Verfassungsrichter (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Verfassungsrichter die Verfassungsrichter
Genitiv des Verfassungsrichters der Verfassungsrichter
Dativ dem Verfassungsrichter den Verfassungsrichtern
Akkusativ den Verfassungsrichter die Verfassungsrichter

Worttrennung:

Ver·fas·sungs·rich·ter, Plural: Ver·fas·sungs·rich·ter

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋsˌʁɪçtɐ]
Hörbeispiele:  Verfassungsrichter (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Richter, der an einem Verfassungsgericht tätig ist

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus den Substantiven Verfassung und Richter mit dem Fugenelement -s

Weibliche Wortformen:

[1] Verfassungsrichterin

Oberbegriffe:

[1] Richter

Beispiele:

[1] „Verfassungsrichter können sowohl zurücktreten als auch abberufen werden - letzteres kann aber nur der Gerichtshof selbst mit Zweidrittelmehrheit beschließen.“[1]
[1] „Darüber hinaus stellen die Verfassungsrichter detaillierte Fragen zu den einzelnen Teilen des Programms, etwa hinsichtlich der Käufe von Staatsanleihen, Asset-backed Securities und Unternehmensanleihen.“[2]
[1] „Die österreichischen Verfassungsrichter haben das Ergebnis der Bundespräsidentenwahl gekippt - und das ist nicht nur juristisch betrachtet eine gute Entscheidung.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Die deutsche Rechtschreibung. In: Der Duden in zwölf Bänden. 25. Auflage. Band 1, Dudenverlag, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 2009, ISBN 978-3-411-04015-5, „Verfassungsrichter“, Seite 1122.
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verfassungsrichter
[1] Duden online „Verfassungsrichter
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfassungsrichter
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalVerfassungsrichter

Quellen:

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