Vertragslehrer
Vertragslehrer (Deutsch)
Substantiv, m
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | der Vertragslehrer | die Vertragslehrer |
Genitiv | des Vertragslehrers | der Vertragslehrer |
Dativ | dem Vertragslehrer | den Vertragslehrern |
Akkusativ | den Vertragslehrer | die Vertragslehrer |
Worttrennung:
- Ver·trags·leh·rer, Plural: Ver·trags·leh·rer
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈtʁaːksˌleːʁɐ]
- Hörbeispiele: Vertragslehrer (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person, die unterrichtet, ohne Beamter zu sein
Abkürzungen:
- [1] VL
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Vertrag und Lehrer mit dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
- [1] Vertragslehrerin
Oberbegriffe:
- [1] Online-Duden: Hilfslehrer
Beispiele:
- [1] „Der Vertragslehrer ist nach Möglichkeit im vollen Ausmaß der für ihn festgelegten Lehrverpflichtung unbeschadet der Bestimmungen nach Abs.3 und 4 zur Unterrichtserteilung heranzuziehen.“[1]
- [1] „Hier erhalten von 70 Bewerbern alle 70 eine Beschäftigung, wobei 48 als Beamte auf Probe, 10 als Vertragslehrer mit der Zusage auf eine spätere Verbeamtung und 12 als Vertragslehrer ohne Zusage auf eine spätere Verbeamtung beschäftigt werden können.“[2]
Übersetzungen
[1] Person, die unterrichtet, ohne Beamter zu sein
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Vertragslehrer“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vertragslehrer“
- [1] Duden online „Vertragslehrer“
Quellen:
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