Vertretungsmacht
Vertretungsmacht (Deutsch)
    
    Substantiv, f
    
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Vertretungsmacht | — | 
| Genitiv | der Vertretungsmacht | — | 
| Dativ | der Vertretungsmacht | — | 
| Akkusativ | die Vertretungsmacht | — | 
Worttrennung:
- Ver·tre·tungs·macht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈtʁeːtʊŋsmaxt]
- Hörbeispiele: Vertretungsmacht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: rechtliche Befugnis des Vertreters, durch eigene Willenserklärungen für den Vertretenen Rechtsgeschäfte vornehmen zu können und diesen damit zu berechtigen oder zu verpflichten
Unterbegriffe:
- [1] Vollmacht, gesetzliche Vertretungsmacht
Beispiele:
- [1] Herr Böhm hat seinem Neffen durch rechtsgeschäftliche Erklärung Vertretungsmacht eingeräumt, deren Umfang auf den Ankauf von Grundstücken beschränkt ist.
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] Vertreter ohne Vertretungsmacht
Übersetzungen
    
 [1] 
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Vertretungsmacht“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Vertretungsmacht“
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