Vertriebenenausweis

Vertriebenenausweis (Deutsch)

Substantiv, m

Singular Plural
Nominativ der Vertriebenenausweis die Vertriebenenausweise
Genitiv des Vertriebenenausweises der Vertriebenenausweise
Dativ dem Vertriebenenausweis
dem Vertriebenenausweise
den Vertriebenenausweisen
Akkusativ den Vertriebenenausweis die Vertriebenenausweise

Worttrennung:

Ver·trie·be·nen·aus·weis, Plural: Ver·trie·be·nen·aus·wei·se

Aussprache:

IPA: [fɛɐ̯ˈtʁiːbənənˌʔaʊ̯svaɪ̯s]
Hörbeispiele:  Vertriebenenausweis (Info)

Bedeutungen:

[1] Dokument, das einem Aussiedler amtlich den Status eines Vertriebenen verleiht

Herkunft:

Determinativkompositum aus dem Stamm von Vertriebener/Vertriebene und Ausweis mit dem Fugenelement -en

Oberbegriffe:

[1] Ausweis

Beispiele:

[1] „Meine Eltern bekamen einen Vertriebenenausweis.“[1]
[1] „Der Vertriebenenausweis nach § 15 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in der bis zum 1. Januar 1993 geltenden Fassung dient zum Nachweis des in § 1 BVFG festgelegten Vertriebenstatus.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Vertriebenenausweis
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Vertriebenenausweis

Quellen:

  1. Alice Bota, Khuê Pham, Özlem Topçu: Wir neuen Deutschen. Wer wir sind, was wir wollen. Rowohlt Verlag, Reinbek 2012, ISBN 978-3-498-00673-0, Seite 23.
  2. Bundesministerium des Innern: Vertriebenenausweis. Zugriff 3.12.12.
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