außergerichtlich
außergerichtlich (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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außergerichtlich | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:außergerichtlich |
Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: aussergerichtlich
Worttrennung:
- au·ßer·ge·richt·lich, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯sɐɡəˌʁɪçtlɪç]
- Hörbeispiele: außergerichtlich (Info)
Bedeutungen:
- [1] ohne Beteiligung eines Gerichts
Gegenwörter:
- [1] gerichtlich
Beispiele:
- [1] „Die vier weiteren Angeklagten hätten sich zuvor bereits außergerichtlich mit der Frau geeinigt.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] außergerichtliche Einigung ( Audio (Info)), ein außergerichtlicher Vergleich ( Audio (Info))
- [1] sich außergerichtlich einigen ( Audio (Info)), sich außergerichtlich vergleichen
Übersetzungen
[1] ohne Beteiligung eines Gerichts
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „außergerichtlich“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „außergerichtlich“
- [1] Duden online „außergerichtlich“
Quellen:
- Lehrerin bekommt 32.000 Euro. In: Spiegel Online. 21. Dezember 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 10. Januar 2013).
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