außergerichtlich

außergerichtlich (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
außergerichtlich
Alle weiteren Formen: Flexion:außergerichtlich

Alternative Schreibweisen:

Schweiz und Liechtenstein: aussergerichtlich

Worttrennung:

au·ßer·ge·richt·lich, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯sɐɡəˌʁɪçtlɪç]
Hörbeispiele:  außergerichtlich (Info)

Bedeutungen:

[1] ohne Beteiligung eines Gerichts

Gegenwörter:

[1] gerichtlich

Beispiele:

[1] „Die vier weiteren Angeklagten hätten sich zuvor bereits außergerichtlich mit der Frau geeinigt.“[1]

Charakteristische Wortkombinationen:

[1] außergerichtliche Einigung ( Audio (Info)), ein außergerichtlicher Vergleich ( Audio (Info))
[1] sich außergerichtlich einigen ( Audio (Info)), sich außergerichtlich vergleichen

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „außergerichtlich
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalaußergerichtlich
[1] Duden online „außergerichtlich

Quellen:

  1. Lehrerin bekommt 32.000 Euro. In: Spiegel Online. 21. Dezember 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 10. Januar 2013).
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