ausborgen

ausborgen (Deutsch)

Verb, trennbar

Person Wortform
Präsens ichborge aus
duborgst aus
er, sie, esborgt aus
Präteritum ichborgte aus
Konjunktiv II ichborgte aus
Imperativ Singularborg aus!
borge aus!
Pluralborgt aus!
PerfektPartizip IIHilfsverb
ausgeborgt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:ausborgen

Worttrennung:

aus·bor·gen, Präteritum: borg·te aus, Partizip II: aus·ge·borgt

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯sˌbɔʁɡn̩]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] etwas freiwillig in den Besitz einer anderen Person geben, allerdings das Eigentum behalten
[2] etwas zeitweilig aus dem Besitz einer anderen Person bekommen, die das Eigentum behält

Herkunft:

Derivation (Ableitung) zum Verb borgen mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) aus-

Beispiele:

[1] Kannst Du mir Dein Fahrrad ausborgen?
[2] „Es ging ohne nähere Begründung erkennbar von der irrigen Rechtsansicht aus, die durch das Täuschungsverhalten des Angeklagten (nämlich die Vorspiegelung, sich das Handy nur für ein Telefonat ausborgen zu wollen) bewirkte Übergabe des Mobiltelefons (zur Führung eines Telefongesprächs) sei als selbstschädigende Vermögensverfügung des Opfers zu beurteilen.“[1]


Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:

[1, 2] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „ausborgen
[1, 2] canoo.net „ausborgen
[2] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „ausborgen
[1, 2] The Free Dictionary „ausborgen
[1, 2] Duden online „ausborgen

Quellen:

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