großjährig
großjährig (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
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großjährig | — | — | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:großjährig |
Alternative Schreibweisen:
- Schweiz und Liechtenstein: grossjährig
Worttrennung:
- groß·jäh·rig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈɡʁoːsˌjɛːʁɪç], [ˈɡʁoːsˌjɛːʁɪk]
- Hörbeispiele: großjährig (Info), großjährig (Info)
Bedeutungen:
- [1] veraltend: gesetzlich das Erwachsenenalter erreicht habend
Synonyme:
- [1] volljährig
Beispiele:
- [1] „Falls jedoch weder der Abgabenschuldner noch eine zu seiner Familie gehörige oder eine von ihm zur Obsorge bestellte erwachsene Person anwesend wäre, sind den vorerwähnten Vollstreckungshandlungen zwei vertrauenswürdige, großjährige Personen als Zeugen beizuziehen.“[1]
Wortbildungen:
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „volljährig“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „großjährig“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „großjährig“
- [1] Duden online „großjährig“
Quellen:
- Österreichische Abgabenexekutionsordnung, § 6. (1), abgerufen am 17. November 2017
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