pfänden

pfänden (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichpfände
dupfändest
er, sie, espfändet
Präteritum ichpfändete
Konjunktiv II ichpfändete
Imperativ Singularpfänd!
pfände!
Pluralpfändet!
PerfektPartizip IIHilfsverb
gepfändet haben
Alle weiteren Formen: Flexion:pfänden

Worttrennung:

pfän·den, Präteritum: pfän·de·te, Partizip II: ge·pfän·det

Aussprache:

IPA: [ˈp͡fɛndn̩]
Hörbeispiele:  pfänden (Info)
Reime: -ɛndn̩

Bedeutungen:

[1] transitiv: als Sicherheit für eine ausstehende Schuld in Gewahrsam nehmen

Herkunft:

Ableitung vom Substantiv Pfand

Beispiele:

[1] „Allerdings erst, als ein Gerichtsvollzieher damit gedroht hatte, einen Jet zu pfänden.“[1]
[1] „Eine Forderung, für die auf einem Bauwerke ein vertragsmäßiges Pfandrecht durch Urkundenhinterlegung begründet wurde, ist nach § 294 EO zu pfänden; eine Urkundenhinterlegung zur Begründung des zwangsweisen Pfandrechtes an dieser Forderung findet nicht statt.“[2]
[1] „Weigert sich der Gerichtsvollzieher, eine bestimmte Sache beim Schuldner zu pfänden, so kann der Gläubiger Erinnerung bei Gericht einlegen.“[3]

Wortbildungen:

pfändbar, Pfänder, Pfändung, verpfänden

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „pfänden
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „pfänden
[1] The Free Dictionary „pfänden
[1] Duden online „pfänden

Quellen:

  1. Fluggast wartet auf Entschädigung - bis der Gerichtsvollzieher am Rollfeld steht. In: sueddeutsche.de. 5. April 2016, ISSN 0174-4917 (URL, abgerufen am 15. Dezember 2017).
  2. Rechtssatz des österreichischen Obersten Gerichtshofs vom 14. November 1928
  3. Jürgen Rosa: Vollstreckungsrecht. Springer, 2013, Seite 52 (Zitiert nach Google Books).
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