salvatorische Klausel

salvatorische Klausel (Deutsch)

Substantiv, f, Wortverbindung, adjektivische Deklination

starke Deklination ohne Artikel
Singular Plural
Nominativ salvatorische Klauselsalvatorische Klauseln
Genitiv salvatorischer Klauselsalvatorischer Klauseln
Dativ salvatorischer Klauselsalvatorischen Klauseln
Akkusativ salvatorische Klauselsalvatorische Klauseln
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel
Singular Plural
Nominativ die salvatorische Klauseldie salvatorischen Klauseln
Genitiv der salvatorischen Klauselder salvatorischen Klauseln
Dativ der salvatorischen Klauselden salvatorischen Klauseln
Akkusativ die salvatorische Klauseldie salvatorischen Klauseln
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …)
Singular Plural
Nominativ eine salvatorische Klauselkeine salvatorischen Klauseln
Genitiv einer salvatorischen Klauselkeiner salvatorischen Klauseln
Dativ einer salvatorischen Klauselkeinen salvatorischen Klauseln
Akkusativ eine salvatorische Klauselkeine salvatorischen Klauseln

Worttrennung:

sal·va·to·ri·sche Klau·sel, Plural: sal·va·to·ri·sche Klau·seln

Aussprache:

IPA: [zalvaˌtoːʁɪʃə ˈklaʊ̯zl̩]
Hörbeispiele:  salvatorische Klausel (Info)

Bedeutungen:

[1] Recht: Bestimmung eines Vertrages, die regelt, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind

Herkunft:

siehe das Adjektiv salvatorisch und das Substantiv die Klausel

Oberbegriffe:

[1] Klausel, Vertragsbestimmung

Beispiele:

[1] Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrecht zu erhalten.
[1] Die salvatorische Klausel betrifft die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit eines Vertrages. Danach soll der Rechtsvertrag bestehen bleiben und die unwirksamen Klauseln durch wirksame Klauseln ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien entsprechen.
[1] Beispiel für eine in Deutschland häufig verwendete salvatorische Klausel:
„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“ (aus Wikipedia-Artikel „Salvatorische Klausel)

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „salvatorische Klausel
[1] Duden online „salvatorisch
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