salvatorische Klausel
salvatorische Klausel (Deutsch)
Substantiv, f, Wortverbindung, adjektivische Deklination
starke Deklination ohne Artikel | ||
Singular | Plural | |
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Nominativ | salvatorische Klausel | salvatorische Klauseln |
Genitiv | salvatorischer Klausel | salvatorischer Klauseln |
Dativ | salvatorischer Klausel | salvatorischen Klauseln |
Akkusativ | salvatorische Klausel | salvatorische Klauseln |
schwache Deklination mit bestimmtem Artikel | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | die salvatorische Klausel | die salvatorischen Klauseln |
Genitiv | der salvatorischen Klausel | der salvatorischen Klauseln |
Dativ | der salvatorischen Klausel | den salvatorischen Klauseln |
Akkusativ | die salvatorische Klausel | die salvatorischen Klauseln |
gemischte Deklination (mit Possessivpronomen, »kein«, …) | ||
Singular | Plural | |
Nominativ | eine salvatorische Klausel | keine salvatorischen Klauseln |
Genitiv | einer salvatorischen Klausel | keiner salvatorischen Klauseln |
Dativ | einer salvatorischen Klausel | keinen salvatorischen Klauseln |
Akkusativ | eine salvatorische Klausel | keine salvatorischen Klauseln |
Worttrennung:
- sal·va·to·ri·sche Klau·sel, Plural: sal·va·to·ri·sche Klau·seln
Aussprache:
- IPA: [zalvaˌtoːʁɪʃə ˈklaʊ̯zl̩]
- Hörbeispiele: salvatorische Klausel (Info)
Bedeutungen:
- [1] Recht: Bestimmung eines Vertrages, die regelt, welche Rechtsfolgen eintreten sollen, wenn einzelne Regelungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sind
Herkunft:
- siehe das Adjektiv salvatorisch und das Substantiv die Klausel
Oberbegriffe:
- [1] Klausel, Vertragsbestimmung
Beispiele:
- [1] Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, insbesondere aber den wirtschaftlichen Erfolg, den der Vertrag bewirken soll, so weit wie möglich aufrecht zu erhalten.
- [1] Die salvatorische Klausel betrifft die Rechtsfolgen bei Teilnichtigkeit eines Vertrages. Danach soll der Rechtsvertrag bestehen bleiben und die unwirksamen Klauseln durch wirksame Klauseln ersetzt werden, die dem Willen der Vertragsparteien entsprechen.
- [1] Beispiel für eine in Deutschland häufig verwendete salvatorische Klausel:
- „Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“ (aus Wikipedia-Artikel „Salvatorische Klausel“)
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „salvatorische Klausel“
- [1] Duden online „salvatorisch“
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