wohlbekannt
wohlbekannt (Deutsch)
Adjektiv
Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
---|---|---|---|---|
wohlbekannt | wohlbekannter | am wohlbekanntesten | ||
Alle weiteren Formen: Flexion:wohlbekannt |
Alternative Schreibweisen:
- wohl bekannt
Worttrennung:
- wohl·be·kannt, Komparativ: wohl·be·kann·ter, Superlativ: am wohl·be·kann·tes·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈvoːlbəˌkant]
- Hörbeispiele: wohlbekannt (Info)
Bedeutungen:
- [1] allgemein und gut bekannt, von vielen gekannt
Sinnverwandte Wörter:
Beispiele:
- [1] „Der Angeklagte ist der Justiz wohlbekannt.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
- [1] mit Präposition: am wohlbekanntesten ( Audio (Info))
Übersetzungen
[1] allgemein und gut bekannt, von vielen gekannt
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „wohlbekannt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „wohlbekannt“
- [1] The Free Dictionary „wohlbekannt“
- [1] Duden online „wohlbekannt“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „wohlbekannt“
Quellen:
- Angeklagter ist der Justiz wohlbekannt. In: Kölner Stadt-Anzeiger. 19. Dezember 2013, abgerufen am 18. Januar 2014.
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