zurückbegehren

zurückbegehren (Deutsch)

Verb

Person Wortform
Präsens ichbegehre zurück
dubegehrst zurück
er, sie, esbegehrt zurück
Präteritum ichbegehrte zurück
Konjunktiv II ichbegehrte zurück
Imperativ Singularbegehre zurück!
begehr zurück!
Pluralbegehrt zurück!
PerfektPartizip IIHilfsverb
zurückbegehrt haben
Alle weiteren Formen: Flexion:zurückbegehren

Worttrennung:

zu·rück·be·geh·ren, Präteritum: be·gehr·te zu·rück, Partizip II: zu·rück·be·gehrt

Aussprache:

IPA: [t͡suˈʁʏkbəˌɡeːʁən]
Hörbeispiele:  zurückbegehren (Info)

Bedeutungen:

[1] transitiv, gehoben: etwas wieder in seinem Besitz, bei sich haben wollen

Herkunft:

Determinativkompositum (Zusammensetzung) aus dem Adverb zurück und dem Verb begehren

Synonyme:

[1] zurückwollen

Oberbegriffe:

[1] begehren

Beispiele:

[1] „Neulich hat der Zisterer sich vom Tischler ein Brett müssen hobeln lassen, da hat er hernach die Hobelspäne zurückbegehrt. Sein Geiz wird schon langsam zur Narrheit.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „zurückbegehren
[1] Joachim Heinrich Campe: Wörterbuch der deutschen Sprache. Fünfter und letzter Theil. U bis Z, Braunschweig 1811 (Internet Archive), Seite 914

Quellen:

  1. Hans Watzlik: Das Glück von Dürrnstauden. In: Projekt Gutenberg-DE. (URL, abgerufen am 6. September 2020).
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