Anfangsgehalt
Anfangsgehalt (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Anfangsgehalt | die Anfangsgehälter |
Genitiv | des Anfangsgehaltes des Anfangsgehalts |
der Anfangsgehälter |
Dativ | dem Anfangsgehalt dem Anfangsgehalte |
den Anfangsgehältern |
Akkusativ | das Anfangsgehalt | die Anfangsgehälter |
Worttrennung:
- An·fangs·ge·halt, Plural: An·fangs·ge·häl·ter
Aussprache:
- IPA: [ˈanfaŋsɡəˌhalt]
- Hörbeispiele: Anfangsgehalt (Info)
Bedeutungen:
- [1] anfängliches Gehalt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Anfang und Gehalt mit dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] Einstiegsgehalt
Oberbegriffe:
- [1] Gehalt
Beispiele:
- [1] „Bleibt der Gehalt eines Beamten, der Dienste einer höheren Verwendungsgruppe leistet, hinter dem Anfangsgehalt der entsprechenden höheren Verwendungsgruppe zurück, so ist eine Mehrleistungsvergütung in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Anfangsgehalt der höheren Verwendungsgruppe und dem tatsächlichen Gehalt des Beamten als angemessen anzusehen.“[1]
- [1] „Er erhielt ein Anfangsgehalt von 3500 Franken im Jahr, das 1906, als er befördert wurde, auf 4500 Franken stieg.“[2]
Übersetzungen
[1] anfängliches Gehalt
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anfangsgehalt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anfangsgehalt“
- [1] The Free Dictionary „Anfangsgehalt“
- [1] Duden online „Anfangsgehalt“
Quellen:
- Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. März 1968
- Johannes Wickert: Albert Einstein mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. 23. Auflage. Rowohlt, Reinbek 2000, ISBN 3-499-50162-7, Seite 19. Erstauflage 1972.
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