Anfangsgehalt

Anfangsgehalt (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Anfangsgehalt die Anfangsgehälter
Genitiv des Anfangsgehaltes
des Anfangsgehalts
der Anfangsgehälter
Dativ dem Anfangsgehalt
dem Anfangsgehalte
den Anfangsgehältern
Akkusativ das Anfangsgehalt die Anfangsgehälter

Worttrennung:

An·fangs·ge·halt, Plural: An·fangs·ge·häl·ter

Aussprache:

IPA: [ˈanfaŋsɡəˌhalt]
Hörbeispiele:  Anfangsgehalt (Info)

Bedeutungen:

[1] anfängliches Gehalt

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Anfang und Gehalt mit dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Einstiegsgehalt

Oberbegriffe:

[1] Gehalt

Beispiele:

[1] „Bleibt der Gehalt eines Beamten, der Dienste einer höheren Verwendungsgruppe leistet, hinter dem Anfangsgehalt der entsprechenden höheren Verwendungsgruppe zurück, so ist eine Mehrleistungsvergütung in der Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Anfangsgehalt der höheren Verwendungsgruppe und dem tatsächlichen Gehalt des Beamten als angemessen anzusehen.“[1]
[1] „Er erhielt ein Anfangsgehalt von 3500 Franken im Jahr, das 1906, als er befördert wurde, auf 4500 Franken stieg.“[2]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Anfangsgehalt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Anfangsgehalt
[1] The Free Dictionary „Anfangsgehalt
[1] Duden online „Anfangsgehalt

Quellen:

  1. Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. März 1968
  2. Johannes Wickert: Albert Einstein mit Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. 23. Auflage. Rowohlt, Reinbek 2000, ISBN 3-499-50162-7, Seite 19. Erstauflage 1972.
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