Ausgangsverbot

Ausgangsverbot (Deutsch)

Substantiv, n

Singular Plural
Nominativ das Ausgangsverbot die Ausgangsverbote
Genitiv des Ausgangsverbotes
des Ausgangsverbots
der Ausgangsverbote
Dativ dem Ausgangsverbot
dem Ausgangsverbote
den Ausgangsverboten
Akkusativ das Ausgangsverbot die Ausgangsverbote

Worttrennung:

Aus·gangs·ver·bot, Plural: Aus·gangs·ver·bo·te

Aussprache:

IPA: [ˈaʊ̯sɡaŋsfɛɐ̯ˌboːt]
Hörbeispiele:  Ausgangsverbot (Info)

Bedeutungen:

[1] besonders militärisch: offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, zu einem ausgegebenen Zeitpunkt die Wohnung, das Haus beziehungsweise die Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen

Herkunft:

Determinativkompositum aus den Substantiven Ausgang und Verbot sowie dem Fugenelement -s

Synonyme:

[1] Ausgangssperre

Oberbegriffe:

[1] Verbot

Beispiele:

[1] „Ein striktes nächtliches Ausgangsverbot sperrte die Menschen anfangs an Werktagen von fünf Uhr abends bis sieben Uhr morgens in ihre Häuser, sonntags von halb sechs bis fünf Uhr.“[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Ausgangsverbot
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausgangsverbot
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ausgangsverbot
[*] The Free Dictionary „Ausgangsverbot
[*] Duden online „Ausgangsverbot
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalAusgangsverbot

Quellen:

  1. Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0, Seite 219.
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