Ausgangsverbot
Ausgangsverbot (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Ausgangsverbot | die Ausgangsverbote |
Genitiv | des Ausgangsverbotes des Ausgangsverbots |
der Ausgangsverbote |
Dativ | dem Ausgangsverbot dem Ausgangsverbote |
den Ausgangsverboten |
Akkusativ | das Ausgangsverbot | die Ausgangsverbote |
Worttrennung:
- Aus·gangs·ver·bot, Plural: Aus·gangs·ver·bo·te
Aussprache:
- IPA: [ˈaʊ̯sɡaŋsfɛɐ̯ˌboːt]
- Hörbeispiele: Ausgangsverbot (Info)
Bedeutungen:
- [1] besonders militärisch: offizielles, das heißt politisch, polizeilich oder militärisch verordnetes Verbot, zu einem ausgegebenen Zeitpunkt die Wohnung, das Haus beziehungsweise die Kaserne zu verlassen und öffentliche Plätze aufzusuchen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Ausgang und Verbot sowie dem Fugenelement -s
Synonyme:
- [1] Ausgangssperre
Oberbegriffe:
- [1] Verbot
Beispiele:
- [1] „Ein striktes nächtliches Ausgangsverbot sperrte die Menschen anfangs an Werktagen von fünf Uhr abends bis sieben Uhr morgens in ihre Häuser, sonntags von halb sechs bis fünf Uhr.“[1]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Ausgangsverbot“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Ausgangsverbot“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Ausgangsverbot“
- [*] The Free Dictionary „Ausgangsverbot“
- [*] Duden online „Ausgangsverbot“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Ausgangsverbot“
Quellen:
- Theo Sommer: 1945. Die Biographie eines Jahres. Rowohlt, Reinbek 2005, ISBN 3-498-06382-0, Seite 219.
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