Einwilligung
Einwilligung (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Einwilligung | die Einwilligungen |
Genitiv | der Einwilligung | der Einwilligungen |
Dativ | der Einwilligung | den Einwilligungen |
Akkusativ | die Einwilligung | die Einwilligungen |
Worttrennung:
- Ein·wil·li·gung, Plural: Ein·wil·li·gun·gen
Aussprache:
- IPA: [ˈaɪ̯nˌvɪlɪɡʊŋ]
- Hörbeispiele: Einwilligung (Info)
Bedeutungen:
- [1] die Handlung, etwas zu genehmigen, das einen betrifft (normalerweise nach einer Bitte oder Anfrage)
- [2] deutsches Bürgerliches Recht: vorherige Zustimmung
Herkunft:
Synonyme:
Gegenwörter:
- [2] Genehmigung
Oberbegriffe:
- [2] Zustimmung
Beispiele:
- [1] Ohne seine Einwilligung können Sie das Haus nicht verkaufen.
- [1] „Fürst Andrej bedurfte, um heiraten zu können, der Einwilligung seines Vaters, und so machte er sich andern Tages auf die Reise zu ihm.“[1]
- [2] Die Legaldefinition der Einwilligung steht in § 183 1 BGB.
Übersetzungen
[1]
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[2] deutsches Bürgerliches Recht: vorherige Zustimmung
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Einwilligung“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Einwilligung“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Einwilligung“
- [2] dejure.org: § 183 BGB
Quellen:
- Leo N. Tolstoi: Krieg und Frieden. Roman. Paul List Verlag, München 1953 (übersetzt von Werner Bergengruen), Seite 617. Russische Urfassung 1867.
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