Faustrecht
Faustrecht (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Faustrecht | — |
Genitiv | des Faustrechtes des Faustrechts |
— |
Dativ | dem Faustrecht dem Faustrechte |
— |
Akkusativ | das Faustrecht | — |
Worttrennung:
- Faust·recht, kein Plural
Aussprache:
- IPA: [ˈfaʊ̯stˌʁɛçt]
- Hörbeispiele: Faustrecht (Info)
Bedeutungen:
- [1] Zustand, in dem jemand sein Recht selbst in die Hand nimmt und – gegebenenfalls gewaltsam – durchsetzt
Herkunft:
- Das Wort ist seit dem 15. Jahrhundert belegt, zunächst mit der Bedeutung „Zweikampf“, ab 16. Jahrhundert auch mit der Bedeutung „Recht des Stärkeren, Rechtsfindung ohne Rechtsgrundlage“[1]
- Determinativkompositum aus Faust und Recht
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Selbstjustiz
Oberbegriffe:
- [1] Recht
Beispiele:
- [1] „Ebensowenig gelang es mir, noch einmal mit dem fürchterlichen Reddinger zu sprechen, und so kam mir diese biedere Haut, die noch ganz auf das Faustrecht eingeschworen war, für immer aus dem Blick.“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Faustrecht“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Faustrecht“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Faustrecht“
- [1] The Free Dictionary „Faustrecht“
- [1] Duden online „Faustrecht“
Quellen:
- Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Faust“.
- Ernst Jünger: Afrikanische Spiele. Roman. Klett-Cotta, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-608-96061-7, Seite 97. Erstausgabe 1936.
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