Gedankenfreiheit

Gedankenfreiheit (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Gedankenfreiheit
Genitiv der Gedankenfreiheit
Dativ der Gedankenfreiheit
Akkusativ die Gedankenfreiheit

Worttrennung:

Ge·dan·ken·frei·heit, kein Plural

Aussprache:

IPA: [ɡəˈdaŋkŋ̩ˌfʁaɪ̯haɪ̯t]
Hörbeispiele:  Gedankenfreiheit (Info)

Bedeutungen:

[1] Politik, Weltanschauung, Westen: Freiheit, zu denken was man möchte, insbesondere in Fragen der Weltanschauung und Politik

Herkunft:

Determinativkompositum, zusammengesetzt aus dem Substantiv Gedanke, dem Fugenelement -n und dem Substantiv Freiheit

Oberbegriffe:

[1] Freiheit

Beispiele:

[1] „Sie [Gesetze] widersprechen dem Menschenrecht auf Gedankenfreiheit und sind mit einem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.“[1]
[1] „Art. 9 [der Europäische Menschenrechtskonvention] enthält die Menschenrechte der Gedankenfreiheit, der Gewissensfreiheit und der Religionsfreiheit.“[2]
[1] „Auch berechtigte Fragen kommen zur Sprache; die wichtigste ist, jedenfalls in den Augen der arabischen Kommentatoren, warum es in Europa und Frankreich Gesetze gibt, die das Leugnen des Holocaust – richtigerweise – unter Strafe stellen und warum Deutschland negative Darstellungen von Juden in den Medien verbietet, während Kritik an den Symbolen des Islams als Ausdruck der Meinungs- und Gedankenfreiheit gelten soll; diesen Punkt sprach etwa Muhammad al-Ramihi im zuvor erwähnten Beitrag an.“[3]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Gedankenfreiheit
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Gedankenfreiheit
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalGedankenfreiheit
[1] Duden online „Gedankenfreiheit

Quellen:

  1. Wikipedia-Artikel „Gedankenverbrechen“ (Stabilversion)
  2. Wikipedia-Artikel „Europäische Menschenrechtskonvention“ (Stabilversion)
  3. Najem Wali: .«Charlie Hebdo» aus arabischer Sicht: Empörung – über wen? Neue Zürcher Zeitung, 22. Januar 2015, archiviert vom Original am 22. Januar 2015 abgerufen am 9. Februar 2015 (HTML, Deutsch).
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