Hinterbliebenenrente
Hinterbliebenenrente (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
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Nominativ | die Hinterbliebenenrente | die Hinterbliebenenrenten |
Genitiv | der Hinterbliebenenrente | der Hinterbliebenenrenten |
Dativ | der Hinterbliebenenrente | den Hinterbliebenenrenten |
Akkusativ | die Hinterbliebenenrente | die Hinterbliebenenrenten |
Worttrennung:
- Hin·ter·blie·be·nen·ren·te, Plural: Hin·ter·blie·be·nen·ren·ten
Aussprache:
- IPA: [hɪntɐˈbliːbənənˌʁɛntə]
- Hörbeispiele: Hinterbliebenenrente (Info)
Bedeutungen:
- [1] Rente, die der Hinterbliebene eines Verstorbenen erhält
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Stamm des Wortes Hinterbliebener, Fugenelement -en und Rente
Oberbegriffe:
- [1] Rente
Unterbegriffe:
- [1] Witwenrente, Witwerrente, Waisenrente
Beispiele:
- [1] „Die Bezirksregierung in Düsseldorf verweigerte der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden die Hinterbliebenenrente.“[1]
Übersetzungen
[1] Rente, die der Hinterbliebene eines Verstorbenen erhält
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Hinterbliebenenrente“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Hinterbliebenenrente“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Hinterbliebenenrente“
- [*] The Free Dictionary „Hinterbliebenenrente“
- [1] Duden online „Hinterbliebenenrente“
Quellen:
- Fabian Reinbold: Einigung mit NRW: Witwe von Auschwitz-Opfer bekommt doch Rente. In: Spiegel Online. 7. August 2012, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 12. Februar 2013).
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