Kinderheirat
Kinderheirat (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Kinderheirat | die Kinderheiraten |
Genitiv | der Kinderheirat | der Kinderheiraten |
Dativ | der Kinderheirat | den Kinderheiraten |
Akkusativ | die Kinderheirat | die Kinderheiraten |
Worttrennung:
- Kin·der·hei·rat, Plural: Kin·der·hei·ra·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈkɪndɐˌhaɪ̯ʁaːt]
- Hörbeispiele: Kinderheirat (Info)
Bedeutungen:
- [1] Familienrecht: Heirat einer Person vor Erreichen des zulässigen Heiratsalters oder vor Erreichen der Ehemündigkeit[1]
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kind und Heirat sowie dem Fugenelement -er
Sinnverwandte Wörter:
- [1] Kinderehe
Beispiele:
- [1] „Je wichtiger Jungfräulichkeit als Beleg für die Ehre sei, desto eher würden junge Mädchen als Ehefrauen in Betracht gezogen. Aus seiner Arbeit mit Betroffenen weiß Jeff Edmeades, welche psychischen Folgen eine Kinderheirat haben kann: "Die Mädchen werden von ihren Familien isoliert, müssen die Schule abbrechen und begeben sich zwangsläufig in eine Abhängigkeit von ihrem Ehemann."“[2]
Übersetzungen
[1]
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kinderheirat“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderheirat“ (Beispiele im Kernkorpus)
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kinderheirat“
Quellen:
- Definition nach: Wikipedia-Artikel „Kinderheirat“
- Die Zeit, 07.08.2013; zitiert nach: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderheirat“
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