Kinderzuschlag
Kinderzuschlag (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Kinderzuschlag | die Kinderzuschläge |
| Genitiv | des Kinderzuschlages des Kinderzuschlags |
der Kinderzuschläge |
| Dativ | dem Kinderzuschlag dem Kinderzuschlage |
den Kinderzuschlägen |
| Akkusativ | den Kinderzuschlag | die Kinderzuschläge |
Worttrennung:
- Kin·der·zu·schlag, Plural: Kin·der·zu·schlä·ge
Aussprache:
- IPA: [ˈkɪndɐˌt͡suːʃlaːk]
- Hörbeispiele: Kinderzuschlag (Info)
Bedeutungen:
- [1] Zuschlag zum Gehalt oder Lohn für Beamte, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst für eheliche, ehelich erklärte oder an Kindes Statt angenommene Kinder
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Kind und Zuschlag sowie dem Fugenelement -er
Oberbegriffe:
- [1] Zuschlag
Unterbegriffe:
- [1] Mehrkindzuschlag
Beispiele:
- [1] „Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind 20 DM monatlich.“[1]
Übersetzungen
[1]
|
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Kinderzuschlag“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Kinderzuschlag“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Kinderzuschlag“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Kinderzuschlag“
- [1] Duden online „Kinderzuschlag“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzuschläge“
Quellen:
- Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 1, Spalte 2085, Artikel „Kinderzuschläge“
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