Leikauf
Leikauf (Deutsch)
Substantiv, m
Singular
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Plural
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Nominativ | der Leikauf
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die Leikäufe
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Genitiv | des Leikaufs des Leikaufes
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der Leikäufe
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Dativ | dem Leikauf
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den Leikäufen
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Akkusativ | den Leikauf
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die Leikäufe
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Nebenformen:
Worttrennung:
- Lei·kauf, Plural: Lei·käu·fe
Aussprache:
- IPA: [ˈlaɪ̯ˌkaʊ̯f]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] bayrisch-österreichisch, mundartlich: Trunk zur Bestätigung eines Vertragsgeschäftes
Herkunft:
Synonyme:
- [1] Weinkauf
Beispiele:
- [1] Das Geschäft wurde mit einem Leikauf besiegelt.
Übersetzungen
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Leikauf“
- [*] canoo.net „Leikauf“
- [1] Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. In: Der große Duden (in acht Bänden). 15. Auflage. Band 1, Bibliographisches Institut, Mannheim 1961, Seite 420, Eintrag „Leikauf, Leitkauf“
- [1] Der Neue Herder. In 2 Bänden. Herder Verlag, Freiburg 1949, Band 2, Spalte 4816, Artikel „Wein“, dort „Weinkauf“ und das Synonym „Leikauf“
Quellen:
- nach: Dudenredaktion (Herausgeber): Duden, Rechtschreibung der deutschen Sprache und der Fremdwörter. In: Der große Duden (in acht Bänden). 15. Auflage. Band 1, Bibliographisches Institut, Mannheim 1961, Seite 420, Eintrag „Leikauf, Leitkauf“
- Jacob Grimm, Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 16 Bände in 32 Teilbänden. Leipzig 1854–1961 „Leit“
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