Lichtbild
Lichtbild (Deutsch)
Substantiv, n
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | das Lichtbild | die Lichtbilder |
Genitiv | des Lichtbildes des Lichtbilds |
der Lichtbilder |
Dativ | dem Lichtbild dem Lichtbilde |
den Lichtbildern |
Akkusativ | das Lichtbild | die Lichtbilder |
Worttrennung:
- Licht·bild, Plural: Licht·bil·der
Aussprache:
- IPA: [ˈlɪçtˌbɪlt]
- Hörbeispiele: Lichtbild (Info)
Bedeutungen:
- [1] allgemein: Fotografie, die der Identifikation einer Person auf offiziellen Dokumenten dienen soll
- [2] veraltend, allgemein: Bild, das durch ein fotografisches Verfahren hergestellt wurde
- [3] Recht: mit Techniken der Fotografie hergestelltes Bild (in Abgrenzung zu einem durch Malerei hergestelltem Bild)
Herkunft:
- Das Wort ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts belegt.[1]
- Determinativkompositum der Substantive Licht und Bild
Synonyme:
- [1] Passbild, Passfoto
- [2, 3] Aufnahme, Foto, Fotografie
Gegenwörter:
- [3] Gemälde
Beispiele:
- [1] Für die Beantragung eines Personalausweises benötigt man ein Lichtbild.
- [2] Der Fotograf stellte ein Lichtbild der Kirche her.
- [3] „Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.“[2]
Wortbildungen:
- Lichtbildausweis, Lichtbildervortrag/Lichtbildvortrag, Lichtbildkunst, Lichtbildwerk
Übersetzungen
[1]
[2] veraltend, allgemein: Bild, das durch ein fotografisches Verfahren hergestellt wurde
[3]
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1–3] Wikipedia-Artikel „Lichtbild“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Lichtbild“
- [1, 2] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Lichtbild“
- [1] The Free Dictionary „Lichtbild“
- [1, 2] Duden online „Lichtbild“
- [2] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Lichtbild“ auf wissen.de
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Lichtbild“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Lichtbild“
Quellen:
- Wolfgang Pfeifer [Leitung]: Etymologisches Wörterbuch des Deutschen. 2. durchgesehene und erweiterte Auflage. Deutscher Taschenbuch Verlag, München 1993, ISBN 3-423-03358-4, Stichwort „Bild“.
- § 72 Lichtbilder. In: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte der Bundesrepublik Deutschland. (https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__72.html)
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