Parte
Parte (Deutsch)
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Parte | die Parten |
Genitiv | der Parte | der Parten |
Dativ | der Parte | den Parten |
Akkusativ | die Parte | die Parten |
Worttrennung:
- Par·te, Plural: Par·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈpaʁtə]
- Hörbeispiele: Parte (Info)
- Reime: -aʁtə
Bedeutungen:
- [1] schriftliche gedruckte Mitteilung über den Tod eines Angehörigen
Herkunft:
Synonyme:
- [1] Partezettel, Todesanzeige
Beispiele:
- [1] „Wagner erhebt aber nicht nur Vorwürfe gegen die Post, er sagt auch, dass die Parte, trotz sofortiger Zusendung, nicht von der Stadt ausgehängt wurde.“[2]
- [1] „Die Parte, auch Totenzettel genannt, hat seit etwa Ende des 17. Jahrhunderts Tradition, um Hinterbliebene vom Tod und dem Datum des Begräbnisses zu benachrichtigen.“[3]
- [1] „Eine besondere Gattung von Parten sind die, in denen der Gestorbene sich selbst zu Wort kommt lässt, weil er es noch zu Lebzeiten formuliert hat.“[4]
Übersetzungen
[1] schriftliche gedruckte Mitteilung über den Tod eines Angehörigen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Wikipedia-Artikel „Parte“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Parte“
- [1] The Free Dictionary „Parte“
- [1] Duden online „Parte“
Quellen:
- Duden online „Parte“
- Niederösterreichische Nachrichten. Jutta Streimelweger: Partezettel kamen erst nach Beerdigung an, 15. September 2014, abgerufen am 31. Dezember 2015
- Ö1: Moment - Leben heute, 17. Oktober 2011
- Hans Winkler: Allerheiligen, Allerseelen: Was wissen wir vom Tod?. In: DiePresse.com. 2. November 2015, ISSN 1563-5449 (URL, abgerufen am 31. Dezember 2015).
Substantiv, f
Singular | Plural | |
---|---|---|
Nominativ | die Parte | die Parten |
Genitiv | der Parte | der Parten |
Dativ | der Parte | den Parten |
Akkusativ | die Parte | die Parten |
Worttrennung:
- Par·te, Plural: Par·ten
Aussprache:
- IPA: [ˈpaʁtə]
- Hörbeispiele: Parte (Info)
- Reime: -aʁtə
Bedeutungen:
- [1] Wohnpartei
Herkunft:
Synonyme:
- [1] Partei
Beispiele:
- [1] Ein Versäumnisurteil ergeht, wenn eine Parte - in der Regel die beklagte Partei - der mündlichen Verhandlung fern bleibt.[2]
Übersetzungen
[1] Wohnpartei
Referenzen und weiterführende Informationen:
Quellen:
- Duden online „Parte“
- mietrechtliche Fragen. Abgerufen am 31. Dezember 2015.
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