Prokura

Prokura (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Prokura die Prokuren
Genitiv der Prokura der Prokuren
Dativ der Prokura den Prokuren
Akkusativ die Prokura die Prokuren

Worttrennung:

Pro·ku·ra, Plural: Pro·ku·ren

Aussprache:

IPA: [pʁoˈkuːʁa]
Hörbeispiele:  Prokura (Info)
Reime: -uːʁa

Bedeutungen:

[1] im Handelsregister eingetragene Vollmacht eines Unternehmens an eine(n) Angestellte(n), alle Arten von Rechtsgeschäften für es vornehmen zu dürfen

Herkunft:

um das Jahr 1600 von italienisch procura aus italienisch und lateinisch procurare[1]

Unterbegriffe:

[1] Einzelprokura, Filialprokura, Gesamtprokura

Beispiele:

[1] Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Prokura!
[1] Ein Prokurist unterzeichnet für die Firma, indem er seinem Namen einen die Prokura andeutenden Zusatz (pp., ppa.) hinzufügt.
[1] „Ulla schwieg, und ich hatte Angst, daß sie schreien würde, ich hatte es einmal gehört, wie sie schrie, als ihr Vater ihr die Prokura verweigerte.“[2]

Wortfamilie:

Prokuration, Prokurator, Prokurazien, Prokurist

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Wikipedia-Artikel „Prokura
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prokura
[1] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalProkura
[1] The Free Dictionary „Prokura
[1] Duden online „Prokura
[1] Wahrig Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „Prokura“ auf wissen.de

Quellen:

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Prokura
  2. Heinrich Böll: Das Brot der frühen Jahre. Erzählung. Ullstein, Frankfurt/Main 1963, Seite 126.

Ähnliche Wörter (Deutsch):

ähnlich geschrieben und/oder ausgesprochen: Prokuror
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